Abfallsorte:
Baustellenabfälle
AVV-Nr: 170904
Was darf in den Container?
- Holzabfälle wie Bretter, Balken und Paletten
- Laminat, Tapeten, Teppiche
- Metallabfälle wie Eisenstangen und -rohre
- Plastikabfälle wie Rohre und Verpackungsmaterialien
- Dachmaterialien wie Schindeln und Dachpappe (nicht teerhaltig)
- Gips- und Trockenbauabfälle, Putzträgermaterial wie Schilf und Gewebe
- Füllmaterial aus Zwischendecken wie Spreu, Lehmwickel, Schlacke
- Glasabfälle wie Fensterscheiben und Glasbausteine, Keramik
- Allgemeine Baustellenabfälle, die nicht in eine spezifische Kategorie fallen
- Kleinmengen an mineralische Abfällen oder Mauerwerk mit Anhaftung.
- Verpackungsmaterial, Papier, Karton
- Isoliermaterial wie Holzwolle, Zellulose, Hanf, Styrodur oder Styropor – kein KMF
Was darf nicht in den Container?
- Gefährliche Abfälle wie Farben, Lacke, Lösungsmittel, Pestizide und Chemikalien
- Asbesthaltige Materialien oder Baustoffe mit „Asbestverdacht“
- Biologische Abfälle wie Lebensmittelreste oder Grünschnitt
- Elektronikschrott wie Computer, Drucker, Fernseher und Monitore
- Batterien und Akkus
- Fluoreszierende Röhren und Energiesparlampen
- Dämmmaterial KMF unverpackt
Fragen?
Sie erreichen uns unter Telefon (0049) 0 74 04 / 92 009-0 und per Mail an info@bihl-gmbh.de.